Zwangsversteigerungen im Unstrut-Hainich-Kreis
Im Unstrut-Hainich-Kreis sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Unstrut-Hainich-Kreis
- historisches Wohnhaus mit Seitenflügel29. Oktober 2026historisches Wohnhaus mit Seitenflügel in Bad Langensalza99947 Bad LangensalzaAmtsgericht MühlhausenAuf Anfrage
- 29. Oktober 2026in Bad Langensalza99947 Bad LangensalzaAmtsgericht Mühlhausen144.000 €
- Mehrfamilienhaus26. November 2026Mehrfamilienhaus in Mühlhausen99974 MühlhausenAmtsgericht Mühlhausen71.300 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück10. Dezember 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Bad Langensalza99947 Bad LangensalzaAmtsgericht Mühlhausen37.580 €
- ehemaliges agrochemisches Zentrum10. Dezember 2026ehemaliges agrochemisches Zentrum in Mühlhausen99974 MühlhausenAmtsgericht Mühlhausen18.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Unstrut-Hainich-Kreis
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Unstrut-Hainich-Kreis?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Unstrut-Hainich-Kreis 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Unstrut-Hainich-Kreis?
Der nächste Termin ist am 29. Oktober 2026 um 10:00: historisches Wohnhaus mit Seitenflügel in Bad Langensalza, Amtsgericht Mühlhausen.
Welche Amtsgerichte sind im Unstrut-Hainich-Kreis zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Mühlhausen. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Unstrut-Hainich-Kreis?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 54.440 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.